33 / Sprachaufenthalt im englischen, französischen und italienischen Sprachraum

Sie haben das Recht bzw. die Pflicht, alle 8 bis 10 Jahre einen Sprachaufenthalt von 2 bis 4 Wochen Dauer zu absolvieren.

Allgemeine Informationen

Dauer (Total Stunden) 2 bis 4 Wochen
Sie haben das Recht bzw. die Pflicht, alle 8 bis 10 Jahre einen Sprachaufenthalt von 2 bis 4 Wochen Dauer zu absolvieren.

Lehrpersonen, die Fremdsprachenunterricht erteilen, sorgen für den Erhalt und die Ausweitung ihrer persönlichen Sprachkompetenz. Sie haben das Recht bzw. die Pflicht, alle 8 bis 10 Jahre einen Sprachaufenthalt von 2 bis 4 Wochen Dauer zu absolvieren. Jeder Sprachaufenthalt ist an den Besuch einer Sprachschule gebunden. An Sprachaufenthalte wird ein Kantonsbeitrag von CHF 750.00 pro Woche geleistet. 

Variante 1:
Die Lehrperson organisiert den Sprachaufenthalt selbst. Bei dreiwöchigem Sprachaufenthalt wird ausserdem eine Woche Stellvertretung angerechnet, bei vierwöchigem Aufenthalt werden zwei Wochen angerechnet. Für kürzere Sprachaufenthalte werden keine Stellvertretungskosten übernommen.

Variante 2:
Die Lehrperson bucht über folgenden Link einen Sprachaufenthalt: Sprachaufenthalte - PH Schwyz (phsz.ch), welcher in den ersten zwei resp. ersten drei Wochen der Sommerferien angeboten wird.
 
Kosten, die den Kantonsbeitrag übersteigen, sind von der Lehrperson zu tragen. Anmeldungen für einen Sprachaufenthalt sind mit dem Formular «Beitragszusicherung für Zusatzausbildungen, Sprachaufenthalte und Intensivfortbildungen» via Schulleitung an die LWB-Stelle zu beantragen.
(siehe: www.ur.ch, Suchbegriff: Beitragszusicherung).

 
LP (nur UR)

Kursdaten

Code Daten Ort Status
23/33-301 So 30.06.2024 (17:00 Uhr)
UR zur Anmeldung
24/33-301 Kursdaten sind individuell festzulegen UR zur Anmeldung